Die Kosten
Grundsätzlich werden die Kosten für die Hebammenbetreuung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, bis auf die sogenannte Rufbereitschaftspauschale.
Privatversicherte Frauen müssen sich im Vorfeld einer Betreuung bei ihrer Krankenkasse erkundigen in welchem Umfang Hebammenleistungen von Ihrer Kasse übernommen werden, damit Ihnen keine zusätzlichen eigenen Kosten entstehen.
Rufbereitschaft
Die Rufbereitschaft umfasst die Zeit 3 Wochen vor (37+0 Schwangerschaftswoche) dem errechneten Termin bis 2 Wochen nach (42+0 SSW) dem errechneten Termin. Innerhalb dieser 5 Wochen werden die Kinder in der Regel geboren und die Hebamme ist 24 Stunden erreichbar.
Für die Garantie der 24stündigen Erreichbarkeit der Hebamme stelle ich eine Rufbereitschaftspauschale für eine Hausgeburt oder Geburtshausgeburt von 600 Euro in Rechnung. Viele der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen inzwischen bis zu 250 Euro dieser Pauschale, ansonsten wird Ihnen der Betrag, bzw. der Rest des Betrages, privat in Rechnung gestellt.
